Zu unserer betriebswirtschaftlichen Beratung in Neustadt/Wied gehört auch der Jahresabschluss.

Grundlage für die Jahresabschlusserstellung ist Ihre Finanzbuchhaltung. Ob selbsterstellt oder durch unsere Kanzlei, ist für uns unerheblich.


Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Gesetzliche Vorgaben klaffen immer weiter auseinander und erfordern deshalb häufiger zusätzlich zu einer Handelsbilanz eine davon abweichende Steuerbilanz. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.


Außerdem steht man bei der Jahresabschlusserstellung oft im Konflikt:  „Steuerbelastung minimieren“ auf der einen Seite, oder „wirtschaftliche Stärke zeigen“ auf der anderen Seite. Unser Know-how ist hierbei Ihr Vorteil. Wir beraten Sie bei den Optimierungsentscheidungen und unterstützen Sie bei Bedarf bei Ihrem Bankgespräch. 


Zur Jahresabschlusserstellung gehört für uns immer, dem Unternehmer im Rahmen eines ausführlichen Abschlussgesprächs den Jahresabschluss aussagekräftig und verständlich zu erläutern. Darüber hinaus haben Sie die Wahl, erweiternde Berichtsmodule hinzu zu buchen (z. B. umfassende Erläuterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses).


Auf Wunsch legen wir die Werte Ihrer Handelsbilanz bzw. Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung im Unternehmensregister offen (bzw. hinterlegen Sie dort) und übertragen sie zudem auch in elektronischer Form an die Finanzverwaltung.